Ein Operationssaal im klassischen Sinne fällt unter das Krankenanstaltengesetz. Hier sind viele Dinge zu beachten. Weiters verfügt ein OP der Klasse H1a oder H1b über eine TAV-Decke mit einer gewissen Schutzzone. Auch die Raumgrösse mit 45 m² als auch die Anforderungen an die diversen Nebenräume sind nicht unwesentlich.
Für einen niedergelassenen Arzt, der in seinen eigenen Räumlichkeiten Eingriffe anbieten möchte macht ein Operationssaal in den meisten Fällen nach Abwägung von Kosten und Nutzen keinen Sinn. Eine gute Alternative dazu stellt der Operationsraum dar.
Die meisten unserer Kunden bieten keine privaten Herztransplantationen an, sondern es handelt sich um kleinere Eingriffe, die aus Zeitgründen in der Ordination möglich sein sollen. Unsere Kunden und damit unsere klassische Zielgruppe kommen aus den Bereichen:
- Dermatologie
- Plastische Chirurgie
- Urologie
- Augenheilkunde
- Orthopädie
Bei der Orthopädie beispielsweise bei einer Endoprothese der Articulatio coxae ist meistens ein Operationssaal zwingend.
Es gibt jedoch auch neue Verfahren die minimalinvasiv. Ob hier ein Operationsraum (Behandlungsraum Typ 4) ausreichend ist - wohlmöglich in Kombination mit dem mobilen OPERIO - ist im Einzelfall mit dem zuständigen Hygieniker zu klären. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.